Evert Hannis gelangte in wenigen Jahrzehnten zu einem Einfluss, der weit über den Rahmen des Ortsüblichen hinausgeht, so dass man (laut Rommel) im Geschlecht Hannis eine klevische Ministerialen- oder Dienstmannenfamilie erblicken möchte.
Am 3. Oktober 1530 erwirbt er von der Witwe Isselmann das gleichnamige Gut. Es war vom Kloster Hamborn gewinnrührig. Die Zeugenliste des Kaufvertrages nennt Namen, die unverkennbar auf die Stellung des Käufers als eines Klevischen Ministerialen hindeuten. Aufgeführt ist nicht nur der Grundherr, der Hamborner Abt Wilhelm von Wyenhorst. Als Zeugen fungieren der Erbmarschall des Landes Kleve und Droste von Dinslaken, Elbert von Palant, dann der Rentmeister des Landes Dinslaken, Wilhelm dey Joede und endlich der damalige Lehnsinhaber von Temminghoven, Johann van der Eyck.
Im Jahre 1548 nennt das Hamborner Behandigungsbuch Evert Hannis auch als Besitzer des Schlagregengutes zu Bruckhausen. 1560 kommen zwei weitere Güter in Bruckhausen und Marxloh zum "Eigenerbe" des Evert Hannis hinzu: die Bükershufe und die Hufe zur Mühl (Kleinmühl). Am 14. Juli 1561 vermerkt das Beecker Hofgerichtsprotokoll die Behandigung für Eberhardten Hannes und Frau Griete. In Bruckhausen erwarb er 1567/68 noch die Wewershufe.
Durch den umfangreichen Grundbesitz des Evert waren die Voraussetzungen geschaffen, dass sein einziger Sohn Heinrich 1559 den Beecker Schultenhof übernehmen konnte. Gelegentlich hat Evert seinen Sohn als Hofesrichter vertreten. So am 8. Dezember 1562: "Eberdt Hannis, Statthalter von wegen seines Sohnes Hinrich Hannis, Hofesrichter" (Franz Rommel, Schulte Marxloh, Oldenburg 1959, S.307f).
Laatst gewijzigd:
18 november 2020
link:
https://ngv-stambomen.nl/gdp/index.php/pers/get/5-12611
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